Name Matching & Revision (Teil 2)

Im ersten Teil hatten wir das Name Matching Problem charakterisiert. In diesem zweiten Teil, geht es um sogenannte False Negatives, also fehlende Treffer. Gemäss Art. 13 GwV-FINMA muss der Finanzintermediär Kriterien entwickeln, die auf Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken hinweisen. In der Botschaft zum revidierten GwG wird die systematische Verankerung des risikobasierten Ansatzes in den GAFI-Standards erwähnt. Der Gesetzgeber geht also richtigerweise davon aus, dass es beim Erkennen von riskanten Kundenbeziehungen einen Ermessenspielraum gibt. In dieser Grauzone gibt es keine 100% perfekte Entscheidungen. Jedoch verlangt er, dass das Risiko für fehlende Treffern möglichst klein ist.

Mögliche Ursachen für False Negatives sind:

  • Unterschiedliche Interpretation von
  • Namensvarianten, die durch Match-Profil nicht erkannt werden
  • Fehlende Profile
  • Profile mit zu wenigen Informationen
  • Zu viele Treffer, die mit den vorhandenen Ressourcen nicht verifizierbar sind.
  • Falsche Textcodierung
  • Anrede und akademischer Titel im Namen (Dr. Peter Muster)
  • Falsche Datenerfassung (z.B. Verena und Hans als Vorname)
  • Erbengemeinschaften als natürliche Personen
  • Rufname anstatt offiziellen Vornamens (z.B. Bill anstatt William, Fritz anstatt Friedrich)

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok Ablehnen