Name Matching & Revision (Teil 4)

Im letzten Beitrag wurde dargelegt, dass False Negatives aus Risiko- und False Positives aus Ressourcengründen zu minimieren sind. Ausbeute bezeichnet den Anteil der risikobehafteten Kundenbeziehungen, welche vom Name Matching gefunden werden. Erwünscht sind 100%, was aber nicht realistisch ist, wie früher erklärt wurde. Präzision bezeichnet den Anteil der Matches, welche tatsächlich risikobehaftet sind. Auch hier sind 100% Präzision erwünscht, was in der Praxis nicht erreicht wird. In diesem vierten Teil geht es um den praktischen Umgang mit Ausbeute und Präzision.

Das On-boarding findet in der Regel nur einmal statt. Deshalb leistet man sich hier oft etwas mehr Aufwand, um das Risiko zu minimieren. Beim On-boarding steht also die Ausbeute im Vordergrund. Das periodische Prüfen muss wegen Sanktionsvorschriften, welche unverzügliche Meldung erfordern, öfters durchgeführt werden.

Das periodische Prüfen frisst mehr Ressourcen, weshalb man die Präzision in den Vordergrund stellt. Je höher die Präzision ist, desto weniger sind False Positives zu beurteilen.

Das eCPM-System von Eurospider bietet eine Einstellung "Very Similar" für eine gute Präzision an. Die Einstellung "Less Similar“ bietet eine gute Ausbeute. Je nach Qualität der Kundendaten und des Risikoprofils des Finanzintermediärs kann in einem oder anderen Fall auch die Einstellung „Similar“ vorteilhaft sein.

 

Keywords: Name Matching, Namenskollektion, Relevanzinformation

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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