Name Matching & Revision (Teil 3)

Im zweiten Beitrag über Name Matching und Revision ging es um die Risikominimierung bezüglich fehlender Treffer. In diesem dritten Teil geht es um das praktische Messen des Risikos. Häufig wird hierzu mit zwei oder drei Namen getestet. Dieser Laientest, in Wikipedia auch Putzfrauentest genannt, hat im Kontext von Compliance seine Tücken. Obwohl der Laientest ein nicht-representatives Testverfahren ist, kann er für Compliance relevant sein. Für die Prüfung, ob neu erlassene Sanktionen in der aktuellen Sammlung berücksichtigt sind, eignet sich der Laientest bestens. Allerdings geht es hier nicht um Risikominimierung, sondern um die Überprüfung der grundlegenden Betriebstüchtigkeit des Name Matching Systems.

Für Risikobetrachtungen sind einerseits die Treffer (Positives) und die Nicht-Treffer (Negatives) zu beachten. Andererseits ist zu unterscheiden zwischen korrekten Treffern (True Positives) und falschen Treffern (False Positives) bzw. zwischen korrekten Nicht-Treffern (True Negatives) und falschen Nicht-Treffern (False Negatives). Unerwünscht sind False Negatives, da mögliche Risiken nicht erkannt werden. Aber auch viele False Positives sind unerwünscht, wenn sie mangels Ressourcen nicht verfiziert werden und als Pendenzen herumliegen.

Eurospider verfügt über eine umfangreiche Liste mit unterschiedlichen Namenspaaren, welche zur gleichen Person gehören. Beispielsweise ist „Boris Jelzin" und „Boris Nikolaïevitch Eltsine" ein solches Paar mit unterschiedlichen Namen des früheren russischen Präsidenten. Die Unterschiede dieser beiden Namen sind beträchtlich und stellt eine Herausforderung für jedes Name Matching System dar.

 

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Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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