Compliance
Bei Compliance geht es um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Zusammen mit dem Partner KYC Spider AG in Zug verfügt Eurospider über umfassendes Know-How im Bereich Compliance.
GwG-Vorschriften definieren Bedingungen, ohne vorzugeben wie bzw. mit welchen Hilfsmitteln sie zu erfüllen sind. Man nennt diese Bedingungen Anforderungen. Ein Beispiel ist Art. 6 GwG, der das Abklären der Hintergründe und des Zwecks von Politisch Exponierten Personen (PEP) verlangt. Hierfür kann ein Finanzintermediär im Internet recherchieren, den Kunden befragen und/oder den Kundenstamm mit einer kommerziellen PEP-Liste abgleichen.
GwG-Vorschriften definieren Bedingungen, ohne vorzugeben wie bzw. mit welchen Hilfsmitteln sie zu erfüllen sind. Man nennt diese Bedingungen Anforderungen. Ein Beispiel ist Art. 6 GwG, der das Abklären der Hintergründe und des Zwecks von Politisch Exponierten Personen (PEP) verlangt. Hierfür kann ein Finanzintermediär im Internet recherchieren, den Kunden befragen und/oder den Kundenstamm mit einer kommerziellen PEP-Liste abgleichen.
Compliance-Vorschriften sind voll von Schwellenwerten. Art. 8a Abs. 1 GwG (Transaktionen ab 100'000 Franken) und Art. 305bis Abs. 1bis StGB (qualifiziertes Steuervergehen ab 300'000 Franken) gehören zu den bekannteren Schwellenwerten. Beim statistischen Lernen, wie es in der künstlichen Intelligenz eingesetzt wird, gibt es weitergehende Überlegungen zu Schwellenwerten.
Die Ein-Münzen-Blockchain wurde von Eurospider entwickelt, um ein grundlegendes Verständnis für die Blockchain-Technologie zu vermitteln. Es wird angenommen, dass es nur eine einzige virtuelle Münze gibt, die im Rahmen von Transaktionen den Besitzer wechselt. Diese stark vereinfachte Kette kann erstaunlich vieles anschaulich erklären.
Im Jahr 1924 schreibt Albert Einstein: "Tradition ermöglicht erst und hemmt dann wieder die Entwicklung der Gedanken." Was damals für die neue Physik von Bedeutung war, gilt heute für Compliance.
Totalrevision Datenschutzgesetz
Seit dem 15. September 2017 liegen Botschaft und Entwurf des Bundesrates für ein revidiertes Datenschutzgesetz auf dem Tisch. In einer ersten Etappe nahm das Parlament wichtige Anpassungen ans EU-Recht vor (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes). Die zweite, umstrittenere Etappe befindet sich seit September 2019 in den parlamentarischen Beratungen. Mit der Vorlage soll der Datenschutz durch erhöhte Transparenz bei der Datenbearbeitung und mehr Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen gestärkt werden. Griffige Sanktionen und Handlungspflichten der verantwortlichen Personen sollen die korrekte Umsetzung gewährleisten.
Links: datenrecht.ch