Die Ein-Münzen-Blockchain

Die Ein-Münzen-Blockchain wurde von Eurospider entwickelt, um ein grundlegendes Verständnis für die Blockchain-Technologie zu vermitteln. Es wird angenommen, dass es nur eine einzige virtuelle Münze gibt, die im Rahmen von Transaktionen den Besitzer wechselt. Diese stark vereinfachte Kette kann erstaunlich vieles anschaulich erklären.

Das i-te Kettenglied stellt die i-te Transaktion dar, bei der die einzige Münze virtuell den Besitzer wechselte. Die Transaktionen werden durch Vorhängeschlösser zu einer Kette verbunden. Das erste Kettenglied ist das Genesis-Kettenglied, welche der Schöpfer der Ein-Münzen-Blockchain bereitstellt. Des Weiteren nehmen wir an, dass alle zukünftigen Besitzer der Münze unbeschränkt viele Vorhängeschlösser besitzen, um mit den unbeschränkt vielen, frei verfügbaren Kettengliedern die Kette zu verlängern.

Auch das Kettenende enthält ein Schloss. Alice besitze den Schlüssel zu diesem Schloss am Ende der Kette und ist damit die aktuelle Besitzerin der Münze. Die Regel in diesem „Spiel“ lautet: Wer den Schlüssel zum Schloss am Ende der Kette hat, ist Besitzer der virtuellen Münze.

kette schloesser

Wenn Alice die Münze an Bob weitergeben möchte, verlangt sie von Bob ein geöffnetes Vorhängeschloss für das er und nur er den Schlüssel besitzt. Alice öffnet ihr Schloss am Ende der Kette. Sie fügt ein weiteres Kettenglied sowie ihren Schlüssel hinzu und drückt das Schloss zu. Schliesslich hängt sie Bobs Schloss in das neue Kettenglied und schliesst es ebenfalls. Die Kette endet nun mit Bobs Schloss, für welches er den Schlüssel besitzt. Damit wird er zum neuen Besitzer der Münze.

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Die Kette ist öffentlich zugänglich, sie muss nicht eingeschlossen werden. Das Genesis-Kettenglied kann man sich am Dorfbrunnen eingemauert vorstellen. Es benötigt weder ein Bankkonto noch eine Bank, um die Münze weiterzugeben. Unter der Annahme, dass niemand die Kette knacken kann, ist ein Diebstahl der Münze unmöglich, obwohl sie nicht eingeschlossen ist. Unsere Ein-Münzen-Blockchain benötigt also keinen Verwalter, dem alle vertrauen müssen. Dies ist im Gegensatz zu einem Bankkonto, wo ich schlussendlich der Bank vertrauen muss. Dadurch, dass bei einer Transaktion der Vorbesitzer auch den Schlüssel hinzuschliesst, kann das Schloss nicht mehr geöffnet werden. Damit kann die Kette nie mehr verändert werden. Dies ist eine inhärente Eigenschaft von Blockchains. Transaktionen können aus einer Blockchain nicht mehr herausgelöscht werden.

Eine weitere Eigenschaft unserer Ein-Münzen-Blockchain ist offensichtlich. Wenn der aktuelle Besitzer den Schlüssel zum Schloss am Ende der Kette verliert, dann ist die Münze für immer verloren. Bei der Bitcoin-Blockchain ist das tatsächlich vorgekommen: „137 Millionen Dollar für immer verloren: Kryptobörsen-Chef nimmt Passwort mit ins Grab."

Des Weiteren, können wir die Anonymität erklären. Solange Alice und Bob nicht preisgeben, zu welchen Schlössern sie die Schlüssel besitzen, kann niemand die von Ihnen getätigten Transaktionen identifizieren. Wie bei richtigen Blockchains, kann man versuchen zu erraten, wer die vermummte Person ist, welche die Kette verlängert. Man wird es nicht in jedem Fall herausfinden.

Schliesslich ist es verständlich, dass Bob sich von Alice nur dann auf die oben beschrieben Art zahlen lässt, wenn er die Gewissheit hat, dass er die Münze auch weitergeben kann. Dieses wichtige Charakteristikum der Blockchain Technologie setzt eine Gemeinschaft voraus, die an den Wert der virtuellen Münze glaubt und sich an die Spielregeln hält.

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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