Was sind Kryptowährungs-Mixer?

Kryptowährungen wie Bitcoin und ETHER verfügen mit der Blockchain über ein öffentlich einsehbares Register an Transaktionen. Damit sind alle Geldflüsse nachvollziehbar. Sogenannte Mixer oder Tumbler, wie sie auch bezeichnet werden, dienen der Anonymität, wie im Folgenden genauer erläutert wird.

Ein Mixer oder auch Tumbler ist ein Dienst, welcher potentiell identifizierbare Krypto-Geldmengen mit anderen vermischt. Somit soll die Anonymität von Transaktionen verbessert werden, indem die Verfolgung der Spur der Bitcoins erschwert wird. Der Inhaber überweist Bitcoins an den Mixerdienst. Dieser mischt den Geldbetrag mit denjenigen anderer Nutzer des Dienstes und überweist einen so gemischten Betrag von Bitcoins an die gewünschte Adresse, womit keine Verbindung zwischen der ursprünglichen Transaktion und dieser Adresse mehr besteht. Dabei können beispielsweise die Transaktionsbeträge willkürlich gewählt werden, so dass sich die Transaktion aus vielen kleinen Teilzahlungen zusammensetzt und die Transaktionen zeitlich verzögert werden. Dafür wird vom Dienst eine Gebühr, normalerweise zwischen 0.25 und 3 Prozent des zu mixenden Betrags, erhoben.

Der Nutzer erhält also Bitcoins anderer Nutzer. Damit läuft er jedoch auch Gefahr, "schmutzige" Bitcoins zu erhalten, welche beispielsweise für illegale Aktivitäten verwendet wurden, mit welchen er nun in Verbindung gebracht werden könnte. Mixerdienste werden auch von Kriminellen ausgenutzt, beispielsweise um gestohlene Geldmengen zu waschen. In manchen Jurisdiktionen kann die Praxis des Mixings deshalb aufgrund von Anti-Smurfing-Gesetzen illegal sein.

Bitcoinmixer

Totalrevision Datenschutzgesetz

Seit dem 15. September 2017 liegen Botschaft und Entwurf des Bundes­rates für ein revidiertes Daten­schutz­gesetz auf dem Tisch. In einer ersten Etappe nahm das Parlament wichtige An­passungen ans EU-Recht vor (Weiter­entwicklung des Schengen-Besitz­standes). Die zweite, um­strittenere Etappe befindet sich seit September 2019 in den parlamentarischen Beratungen. Mit der Vorlage soll der Datenschutz durch erhöhte Transparenz bei der Datenbearbeitung und mehr Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen gestärkt werden. Griffige Sank­tionen und Handlungs­pflichten der ver­ant­wortl­ichen Personen sollen die korrekte Um­setzung gewähr­leisten.

Links: datenrecht.ch

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