Gut für Blockchains! Wirklich?

Die NZZ berichtete kürzlich, dass Norbert Blum (Universität Bonn) anscheinend das P-NP-Problem --- ein sogenanntes Millenniums-Problem --- gelöst hat. Des weiteren ist im NZZ-Artikel zu lesen, dass mit diesem Beweis somit kryptografische Methoden, wie sie in Blockchains Anwendung finden, weiterhin als sicher gelten würden. Sinnigerweise wurde die Grafik aus Wikipedia genommen und von NZZ-Grafikern verschönert. Mit einem Blick auf den englischen Wikipedia-Artikel sieht man aber sofort, dass die obige Schlussfolgerung betreffend Sicherheit falsch ist. Sie wird als „common misconception“ bezeichnet. Aus dieser Ecke ist also und war nie etwas zu befürchten.

George Szpiro schreibt in seinem NZZ-Wissenschaftsbeitrag: "Sollte sich der Beweis als korrekt und lückenlos herausstellen, könnten Kryptografen aufatmen, denn dann wären die gängigen Verschlüsselungsmethoden, die zum Beispiel für das Online-Banking und zur Bezahlung von Internetkäufen verwendet werden, weiterhin sicher." Im Wikipedia-Artikel wird "If P=NP, all cryptographic ciphers can be broken" als "common misconception" bezeichnet mit folgender Begründung: "A polynomial-time problem can be very difficult to solve in practice if the polynomial's degree or constants are large enough. For example, ciphers with a fixed key length, such as Advanced Encryption Standard, can all be broken in constant time (and are thus already in P), though with current technology that constant may exceed the age of the universe."

LINKS:

https://www.nzz.ch/wissenschaft/p-versus-np-ist-das-zweite-der-sieben-millenniums-probleme-geknackt-ld.1311307

https://en.wikipedia.org/wiki/NP-completeness

https://arxiv.org/abs/1708.03486

http://shell.cas.usf.edu/~wclark/baez2000problems.html

Totalrevision Datenschutzgesetz

Seit dem 15. September 2017 liegen Botschaft und Entwurf des Bundes­rates für ein revidiertes Daten­schutz­gesetz auf dem Tisch. In einer ersten Etappe nahm das Parlament wichtige An­passungen ans EU-Recht vor (Weiter­entwicklung des Schengen-Besitz­standes). Die zweite, um­strittenere Etappe befindet sich seit September 2019 in den parlamentarischen Beratungen. Mit der Vorlage soll der Datenschutz durch erhöhte Transparenz bei der Datenbearbeitung und mehr Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen gestärkt werden. Griffige Sank­tionen und Handlungs­pflichten der ver­ant­wortl­ichen Personen sollen die korrekte Um­setzung gewähr­leisten.

Links: datenrecht.ch

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